Energieberatung für Gewerbe & Nichtwohngebäude in München

Energieeffizienz ist nicht nur eine ökologische Entscheidung, sondern ein wirtschaftlicher Faktor.
Ich unterstütze Unternehmen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen dabei, Energieverbräuche zu optimieren, Kosten zu senken und gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen.

Dabei analysiere ich Ihre Gebäude individuell und zeige Ihnen konkrete Maßnahmen sowie passende Förderprogramme auf.

Wissenswertes

Leistungen für Gewerbe & Nichtwohngebäude

Wann lohnt sich eine Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599?

Wir erstellen Energieberatungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und entwickeln energetische Konzepte für Büro-, Gewerbe-, Verkaufs-, Produktions- und weitere Nichtwohngebäude. Gebäudehülle und technische Anlagen werden dabei ganzheitlich betrachtet, um Einsparpotenziale und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren. Die BAFA fördert entsprechende Beratungen im Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude.

Benötigt mein Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 oder EDL-G?

Bei einem Energieaudit nach DIN EN 16247 werden Energieeinsatz und Energieverbräuche eines Unternehmens systematisch untersucht. Wir analysieren relevante Energieflüsse, identifizieren Einsparpotenziale und entwickeln wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen. Energieaudits können sowohl freiwillig als auch im Zusammenhang mit gesetzlichen Anforderungen nach dem EDL-G relevant sein und werden unter bestimmten Voraussetzungen über das BAFA gefördert.

Welche energetischen Maßnahmen sind bei Gewerbe- und Nichtwohngebäuden sinnvoll?

Wir beraten bei der energetischen Sanierung von Büro-, Gewerbe- und sonstigen Nichtwohngebäuden. Dazu gehören Fenstertausch, Fassaden- und Außenwanddämmung, Dachsanierung und weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle ebenso wie Verbesserungen der Anlagentechnik. Wir betrachten die Maßnahmen im Zusammenhang und prüfen passende Fördermöglichkeiten für das jeweilige Gebäude.

Welche BEG-Förderung gibt es für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden?

Auch bei bestehenden Nichtwohngebäuden können über die BEG-Einzelmaßnahmen unter anderem Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik gefördert werden. Wir prüfen die technischen Anforderungen, begleiten die energetische Fachplanung und erstellen die erforderlichen Nachweise für BAFA beziehungsweise KfW. Die BEG-EM-Förderung gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Wie funktioniert die KfW 263 bei der Sanierung zum Effizienzgebäude?

Bei einer umfassenden energetischen Sanierung kann ein Nichtwohngebäude zu einem KfW-Effizienzgebäude entwickelt werden. Wir erstellen die energetische Bilanzierung nach DIN V 18599, entwickeln ein abgestimmtes Sanierungskonzept und begleiten das Projekt mit den erforderlichen KfW-Nachweisen. Die entsprechende Förderung erfolgt über den KfW-Kredit 263.

Welche KfW-Förderung gibt es für den Heizungstausch in einem Nichtwohngebäude?

Wir unterstützen Unternehmen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden bei der Planung eines Heizungstauschs und prüfen die technischen Fördervoraussetzungen. Über die KfW-Heizungsförderung 522 können Unternehmen unter anderem beim Einbau förderfähiger Heizungsanlagen oder beim Anschluss an ein Gebäude- beziehungsweise Wärmenetz unterstützt werden. Wir übernehmen die erforderliche energetische Nachweisführung.

Wie wird ein klimafreundlicher Neubau für Nichtwohngebäude mit KfW 299 gefördert?

Mit dem Programm Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (KfW 299) fördert die KfW den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Wir übernehmen die energetische Bilanzierung, prüfen die Anforderungen der jeweiligen Förderstufe und begleiten das Projekt als Energieeffizienz-Experte bis zur abschließenden Nachweisführung.

Für welche Nichtwohngebäude eignet sich die KfW-Förderung 596?

Das Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (KfW 596) unterstützt wirtschaftlich und klimafreundlich geplante Neubauten. Wir begleiten die energetische Bilanzierung, Prüfung der technischen Förderanforderungen und die erforderliche KfW-Nachweisführung. Dabei werden neben der Energieeffizienz auch Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus berücksichtigt.

Wann brauche ich einen GEG-Nachweis oder eine DIN-V-18599-Bilanzierung für mein Nichtwohngebäude?

Wir erstellen GEG-Nachweise und energetische Bilanzierungen nach DIN V 18599 für Neubauten und energetische Planungen von Nichtwohngebäuden. Dabei werden unterschiedliche Nutzungsbereiche, Gebäudehülle und technische Anlagen energetisch abgebildet. Dies ermöglicht eine detaillierte Bewertung von Büro-, Gewerbe-, Verkaufs-, Produktions- und weiteren Nichtwohngebäuden.

Welchen Energieausweis brauche ich für mein Gewerbe- oder Nichtwohngebäude?

Wir erstellen Energieausweise für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, Verkaufsstätten, Produktionsgebäude und weitere gewerblich genutzte Immobilien. Wir prüfen, welcher Energieausweis für das jeweilige Gebäude und den Anlass erforderlich ist und erstellen die notwendigen energetischen Berechnungen und Unterlagen.

Wann brauche ich Fachplanung und Baubegleitung für mein Nichtwohngebäude?

Wir begleiten energetische Maßnahmen an Gewerbe- und Nichtwohngebäuden von der Planung bis zur Fertigstellung. Je nach Projekt übernehmen wir energetische Fachplanung, technische Berechnungen, Prüfung von Förderanforderungen, Nachweisführung und Baubegleitung – sowohl bei BEG-Einzelmaßnahmen als auch bei Effizienzgebäude-Sanierungen und geförderten Neubauten.

Welche Rolle spielen Ökobilanz und QNG bei klimafreundlichen Nichtwohngebäuden?

Bei klimafreundlichen Nichtwohngebäuden können neben der Energieeffizienz auch Ökobilanz, Lebenszyklus und Nachhaltigkeitsanforderungen relevant sein. Wir unterstützen bei der energetischen Bilanzierung und an den Schnittstellen zwischen Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsbewertung. Bei Projekten mit QNG stimmen wir die energetischen Anforderungen mit dem Zertifizierungsprozess und den beteiligten Nachhaltigkeitsexperten ab. Die KfW 299 sieht auch eine Förderstufe für klimafreundliche Nichtwohngebäude mit QNG vor.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Je nach Gebäudegröße und Beratungsumfang können bis zu 50 Prozent der Kosten für die Beratung übernommen werden. Wir informieren Sie über die genauen Konditionen und übernehmen die Antragstellung.

Fördersätze ändern sich regelmäßig. Auf unserer Website können wir deshalb keine verbindlichen Angaben machen. Gerne prüfen wir im persönlichen Gespräch, welche Förderungen aktuell für Ihr Vorhaben in Frage kommen.

Energieeffizienz wirtschaftlich nutzen

Ich unterstütze Sie dabei, Einsparpotenziale zu erkennen und Ihre Energiekosten nachhaltig zu reduzieren.

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